1.
Geltungsbereich
1.1
Für Dienstleistungsverträge über Beratungs-, Planungs- und
Dokument-/Programmierarbeiten und sonstige Dienstleistungen des
Auftragnehmers mit seinen Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen.
1.2 Bei
abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere bei sich
widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ist eine
ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich.
Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den
Auftragnehmer. Auf diese Schriftform kann nur durch eine schriftliche
Vereinbarung verzichtet werden.
2.
Projekt- und Leistungsbeschreibung
2.1 Die
Vertragsparteien werden die Beschreibung des Projekts sowie die
Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsvertrag festlegen.
2.2 In der
Leistungsbeschreibung sind Art, Umfang und Spezifikation der vom
Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Angaben über
Art und Umfang der Beistellungen des Kunden enthalten.
3.
Durchführung des Vertrages
3.1 Die
Dienstleistungen des Auftragnehmers erfolgen zur Unterstützung des
Kunden bei der Durchführung seines Projekts (Ziff. 2.1). Dabei trägt der
Kunde die Verantwortung für den Ablauf des Projekts in seiner Gesamtheit
sowie für dessen Ergebnisse.
3.2 Im
Rahmen des Dienstleistungsvertrages bestimmt und verantwortet der
Auftragnehmer die Art und Weise der Durchführung seiner
Dienstleistungen. Weisungsrechte des Kunden gegenüber dem Auftragnehmer,
seinen Mitarbeitern, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen bestehen
nicht, jedoch wird der Auftragnehmer bemüht sein, den Wünschen des
Kunden Rechnung zu tragen.
4.
Termine und Fristen
4.1
Leistungstermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Kunden und
vom Auftragnehmer im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet
worden sind, ansonsten sind alle Termine oder Fristen unverbindlich.
4.2 Ist die
Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf ein unvorhergesehenes
Ereignis zurückzuführen, das außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers
liegt, so verlängert sich der Termin bzw. die Frist um eine angemessene
Zeitspanne.
Der Kunde
hat im Falle des Verzuges des Auftragnehmers das Recht, nach fruchtlosem
Ablauf einer dem Auftragnehmer schriftlich gesetzten angemessenen
Nachfrist den betreffenden Vertrag unter Ausschluss aller anderen Rechte
- mit Ausnahme der Rechte nach Ziff. 4.3 - fristlos zu kündigen.
Teilleistungen, die unter dem betreffenden Vertrag von dem Auftragnehmer
bis zur Kündigung erbracht worden sind, werden vom Kunden vollständig
bezahlt.
4.3 Etwaige
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferungen oder
Leistungen beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendeter
Woche auf 0,5 %, maximal jedoch auf 5 % des von der Verzögerung
betroffenen Auftragswertes. Damit sind sämtliche Schadenersatzansprüche
aus Verzug oder Unmöglichkeit abgegolten. Dieses gilt nicht, soweit in
Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet
wird.
5.
Ansprechpartner der Vertragsparteien
Die
Vertragsparteien werden im Dienstleistungsvertrag ihre Ansprechpartner
nebst Stellvertreter für Fragen ihrer Zusammenarbeit benennen.
6.
Mitwirkung des Kunden
6.1 Der
Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden
oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und
für den Auftragnehmer kostenlos erbracht werden.
6.2 Die
Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten zur Beistellung (Ziff.
2.2) sind wesentliche Pflichten des Kunden.
6.3 Der
Kunde gewährt den Mitarbeitern des Auftragnehmers bei deren Arbeiten im
Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung.
6.4 Der
Kunde sorgt zugunsten der mit den Beistellungen arbeitenden Mitarbeiter
des Auftragnehmers dafür, dass seine Beistellungen die
Arbeitsschutzvorschriften erfüllen.
6.5
Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und
technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der
Kunde dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger
entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen
Dritter frei.
6.6 Von
allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält
der Kunde Kopien, auf die der Auftragnehmer jederzeit kostenlos
zurückgreifen kann.
6.7 Nach
Erbringung der Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom
Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet
der Auftragnehmer die Unterlagen zurück.
6.8
Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht
rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus
entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu
tragen.
6.9
Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden sind in dem
Dienstleistungsvertrag zu regeln.
7.
Leistungsnachweis
Der
Auftragnehmer wird die von ihm erbrachten Dienstleistungen in sein
Formblatt "Leistungsnachweis" eintragen und den "Leistungsnachweis"
seiner jeweiligen Rechnung beifügen.
8.
Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Die
Vergütung für die vom Dienstleistungsvertrag umfassten Leistungen ergibt
sich aus dem Vertrag; sofern der Vertrag hierzu keine Regelung enthält,
erfolgt eine Vergütung nach Aufwand gemäß der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen Preisliste/Honorarordnung des
Auftragnehmers.
8.2
Reisekosten und Spesen, welche der Auftragnehmer seinen im Rahmen des
Dienstleistungsvertrages eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen
Reisekostenordnung des Auftragnehmers zu zahlen hat, werden dem Kunden
nach Abzug der Vorsteuern weiterberechnet. Reisezeiten werden mit 75%
des für den entsprechenden Mitarbeiter in der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen Preisliste/Honorarordnung des
Auftragnehmers ausgewiesenen Stundensatzes vergütet.
8.3 Die
gesetzliche Mehrwertsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden
zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
gültigen Sätze berechnet.
8.4 Die
Vergütung sowie die Reisekosten und Spesen werden kalendermonatlich
nachträglich in Rechnung gestellt.
8.5
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug
fällig und zahlbar.
Der
Auftragnehmer ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab
Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug des Kunden Zinsen in Höhe von 3
% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
9.
Nutzungsrecht
Der Kunde
erhält an den vertragsgemäßen Leistungen des Auftragnehmers ein nicht
ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, er darf die
Ergebnisse aller vom Auftragnehmer unter dem Dienstleistungsvertrag
erbrachten Leistungen nur für eigene interne betriebliche Zwecke
verwenden und sie ohne vorherige schriftliche Einwilligung des
Auftragnehmers weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen.
Sämtliche darüber hinausgehenden Nutzungsrechte verbleiben beim
Auftragnehmer.
10.
Leistungserbringung
Der
Auftragnehmer wird die von ihm zu erbringenden Leistungen nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung gemäß dem im
Dienstleistungsvertrag vereinbarten Umfang in dem mit dem Kunden
vereinbarten Zeitraum erbringen.
11.
Haftung
Für die
Haftung des Auftragnehmers sowie für die Eigenhaftung seiner
Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen - gleich aus welchem
Rechtsgrund - gelten folgende Haftungsregelungen:
11.1 Der
Auftragnehmer haftet für von ihm leicht fahrlässig verursachte Personen-
und Sachschäden höchstens bis zur Hälfte des Auftragswertes.
Der
Auftragnehmer haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei
denn, dass er deren Vernichtung grobfahrlässig oder vorsätzlich
verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus
Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
11.2 Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der
Auftragnehmer gesetzlich zwingend haftet, wie z.B. nach dem
Produkthaftungsgesetz.
11.3 Der
Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Auftragnehmer
aufzukommen hat, dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen
oder vom Auftragnehmer aufnehmen zu lassen.
11.4 Soweit
Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, seine Mitarbeiter,
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen aufgrund leichter Fahrlässigkeit
bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem
die vertragsgemäße Leistung hätte erbracht werden müssen.
12.
Vertraulichkeit
12.1 Die
Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen unter dem
Dienstvertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten
Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der
Zusammenarbeit über Angelegenheiten - etwa technischer, kommerzieller
oder organisatorischer Art - der jeweils anderen Vertragspartei
erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach
Beendigung des Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung
der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten
zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf
den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt.
12.2 Diese
Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die die
andere Partei nachweislich
a) von
Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhält, oder,
b) die bei
Vertragsabschluß bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne
Verstoß gegen diese Verpflichtungen allgemein bekannt wurden.
12.3 Die
Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfe entsprechend verpflichten.
12.4 Die
oben beschriebenen Verpflichtungen bleiben für beide Vertragsparteien
auch nach Beendigung des Vertrages für weitere fünf Jahre ab dem Ende
seiner Laufzeit bestehen.
12.5 Der
Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des
Dienstleistungsvertrages die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten
unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch
Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftragnehmer wird personenbezogene
Daten des Kunden gemäß dessen schriftlicher Weisung nach § 11 BDSG
verarbeiten.
12.6 Die
Mitarbeiter des Auftragnehmers sind gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz
verpflichtet.
13.
Treuepflicht
Die
Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Während der
Vertragsdurchführung und innerhalb von 12 Monaten danach wird der Kunde
Mitarbeiter des Auftragnehmers weder bei sich einstellen noch in
sonstiger Form bei sich oder einem abhängigen Unternehmen beschäftigen.
14.
Vertragsbeendigung, Kündigung
14.1 Im
Falle der von dem Auftragnehmer zu vertretenden vorzeitigen
Vertragsbeendigung erfolgt die Vergütung für die bis dahin erbrachten
Leistungen gemäß den im Dienstvertrag bzw. gemäß Ziffer 8 vereinbarten
Preisen bzw. Stunden- oder Tagessätzen zuzüglich Nebenkosten und Spesen.
Ist die
vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht von dem Auftragnehmer zu
vertreten, erhält der Auftragnehmer über die im Satz 1 erwähnte
Vergütung hinaus mindestens 35% des für die noch nicht ausgeführten
Leistungen vereinbarten Entgelts. Der Nachweis, dass der Auftragnehmer
infolge der Nichtausführung weiterer Leistungen weniger als 65% des
Wertes der restlichen Vergütung an Aufwendungen erspart hat und deshalb
eine über die Mindestvergütung von 35% gemäß Satz 2 hinausgehende
Vergütung beanspruchen kann, bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
14.2
Dienstverträge ohne eine bestimmte Vertragsdauer können von jeder
Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden
Quartals gekündigt werden.
14.3
Jegliche Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen.
15.
Sonstiges
15.1
Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenabreden oder Änderungen
dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung gelten
nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
15.2 Der
nach diesen Bedingungen jeweils geschlossene Vertrag bleibt auch bei
rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen
verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind von den Parteien durch
wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.
Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
15.3 Der
Kunde darf die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers übertragen.
15.4 Gegen
Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden
unbestritten oder rechtskräftig ist.
15.5 Der
Erfüllungsort der vereinbarten Leistungen ist in dem Dienstvertrag zu
bezeichnen.
15.6
Soweit der
Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit diesem Vertrag der jeweilige Sitz des
Auftragnehmers.